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NEXUS AG: Ad-Hoc Mitteilung für den Kapitalmarkt

VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATIONEN NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER FREIGABE IN ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA UND JAPAN ODER EINER JURISDIKTION, IN DER DAS ANBIETEN ODER DER VERKAUF DER WERTPAPIERE NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.

Nexus AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrechtsausschluss / Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat

Donaueschingen, 30. August 2022. Der Vorstand der Nexus AG ("ISIN DE0005220909“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 um circa 9,17 % von EUR 15.814.695,00 um EUR 1.450.000,00 auf EUR 17.264.695,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 1.450.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie („Neue Aktien“) zu erhöhen. Die Gesellschaft hat die Luxempart S.A. als neuen Investor gewonnen, der die Neuen Aktien zu einem Platzierungspreis in Höhe von je EUR 50,00 zeichnet. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wurde gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die Neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2022 gewinnberechtigt.

Die Gesellschaft plant, die Nettoerlöse aus der Kapitalerhöhung für die Finanzierung des weiteren Wachstums zu verwenden.

Die Neuen Aktien sollen zeitnah nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung prospektfrei zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

Im Zusammenhang mit der Beteiligung der Luxempart S.A. hat Herr Prof. Dr. rer. oec Alexander Pocsay angekündigt, sein Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft im Rahmen der Durchführung der Kapitalerhöhung niederzulegen. Die Gesellschaft wird Herrn Florian Herger zur gerichtlichen Bestellung bzw. Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft vorschlagen. Herr Herger ist Senior Investment Manager für börsennotierte Beteiligungen bei der Luxempart S.A., CFA ® Charterholder und ergänzt und verstärkt mit seiner langjährigen internationalen Erfahrung zu unternehmerischen Beteiligungen, M&A und zur strategischen Unternehmensentwicklung den Aufsichtsrat der Nexus AG.

Mitteilendes Unternehmen:
Nexus AG, Irmastraße 1, 78166 Donaueschingen
ISIN DE0005220909, Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard)

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung darf nicht direkt oder indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich seiner Gebiete und Besitzungen), Australien, Kanada oder einer sonstigen Jurisdiktion, in der eine solche Bekanntmachung gesetzwidrig wäre, veröffentlicht oder verbreitet werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und Personen, die in Besitz dieses Dokuments oder anderer Informationen, auf die hierin Bezug genommen wird, gelangen, sollten sich selbstständig über diese Beschränkungen informieren und diese befolgen. Eine Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der jeweils anwendbaren Wertpapiergesetze darstellen.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder ihrer Tochterunternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeiner anderen Jurisdiktion dar. Weder diese Bekanntmachung noch ihr Inhalt dienen als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Jurisdiktion oder gelten in Zusammenhang mit einem solchen Angebot als bindend.

Die neuen Aktien wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen nicht ohne Registrierung oder Vorliegen eines Befreiungstatbestandes von den Registrierungsanforderungen des Securities Act in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden.

Die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren richtet sich in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ausschließlich an Personen, die Qualifizierte Investoren im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) sind.

Es wurden keine Handlungen vorgenommen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in irgendeiner Jurisdiktion, in der eine solche Handlung gesetzeswidrig wäre, erlauben. Personen, die im Besitz dieser Bekanntmachung sind, sind verpflichtet, sich selbstständig über derartige Beschränkungen zu informieren und diese zu befolgen.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung hinsichtlich der Platzierung dar. Investoren sollten professionelle Berater hinzuziehen, um zu bewerten, ob die Platzierung für sie geeignet ist.

Donaueschingen, den 30.08.2022

 

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