Die eVV umsetzen
Mit der Elektronischen Vorgangsübermittlungsvereinbarung (eVV) haben sich GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft auf ein bundeseinheitlich verbindliches Verfahren zur Kommunikation zwischen den Medizinischen Diensten und den Leistungserbringern geeinigt.
Was heißt das?
Zukünftig ist die durch den Medizinischen Dienst zur Prüfung angeforderte Patientendokumentation vollständig, vorgangsbasiert und elektronisch über das Leistungserbringerportal zu übermitteln. Dabei sind die Dokumente gemäß KDL-Code, abgebildet in der eventCodeList von IHE Deutschland, klassifiziert bereitzustellen.
Warum ist das wichtig?
Die Anforderung und Annahme der Dokumentation durch die Medizinischen Dienste erfolgt bereits ab dem 1.7.2022 auf Basis der eVV. Das granulare Verfahren für die Dokumentenklassifizierung wird ab diesem Zeitpunkt ausdrücklich empfohlen, ab dem 01.01.2024 ist es verpflichtend.
Was sind die nächsten Schritte?
Ein erster Schritt wäre die Teilnahme an unserem Webinar am 28.2.2022 um 10 Uhr: Wir möchten Sie einladen, sich umfassend über die neuen Anforderungen und wie sie umgesetzt werden können, zu informieren.
Nach einer kurzen Vorstellung der eVV fokussieren wir insbesondere die Auswirkungen der Vereinbarung auf das Medizincontrolling in den Krankenhäusern. Abschließend stellen wir die Seamless Solution von DMI und NEXUS / MARABU für die Umsetzung der eVV vor. Und natürlich haben wir Zeit für Ihre Fragen eingeplant.
Weitere Informationen
Referent
Bernhard Nelsen
Partner- und Innovationsmanager
NEXUS / MARABU GmbH
Referent
Annett Müller
Geschäftsentwicklung
DMI GmbH & Co. KG
Zielgruppe
- Leiter und Mitarbeiter der Krankenhaus-IT
- Leiter und Mitarbeiter im Medizincontrolling
Anmeldung
Bei allen anderen Fragen Rund um das Webinar wenden Sie sich bitte an: marketing@nexus-ag.de