Rechtliche Grundlagen für Pflichtunterweisungen im Gesundheitswesen

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Pflichtunterweisungen

Pflichtunterweisungen sind im Gesundheitswesen gesetzlich vorgeschrieben und dienen dem Schutz von Mitarbeitenden, Patientinnen und Patienten. Je nach Thema greifen unterschiedliche Gesetze – doch die Dokumentationspflicht gilt in allen Fällen. Arbeitgeber müssen also nicht nur regelmäßig unterweisen, sondern auch nachvollziehbar belegen, dass die Unterweisungen durchgeführt wurden.

Gesetzliche Grundlagen

Im Gesundheitswesen greifen zahlreiche Vorschriften, die Unterweisungen verbindlich vorschreiben. Die nachstehende Übersicht zeigt, welche Gesetze und Verordnungen relevant sind und welche Bedeutung sie für die Schulungspflicht haben.

Rechtsquelle

Inhalt / Bedeutung für die Unterweisung

§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitgeber müssen Beschäftigte regelmäßig und bei besonderen Anlässen (z. B. Arbeitsplatzwechsel, neue Gefahren) unterweisen – vor Aufnahme der Tätigkeit und danach fortlaufend.

DGUV Vorschrift 1 (§ 4 und § 20)

Ergänzt das ArbSchG: Unterweisungspflicht mindestens einmal jährlich, Dokumentation erforderlich.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Unterweisungen im sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und Geräten, besonders bei neuen Gefährdungen.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 14)

Pflichtunterweisungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – vor Beginn und regelmäßig.

Biostoffverordnung (BioStoffV § 14)

Gilt im Gesundheitswesen: Unterweisungen zu Infektionsrisiken, Hygiene und Schutzmaßnahmen.

Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV § 10)

Schulung in sicherer Handhabung von Medizinprodukten; schriftliche Dokumentation erforderlich.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO Art. 39, 32)

Verpflichtet zur regelmäßigen Sensibilisierung im Datenschutz; Nachweis der Schulung notwendig.

Brandschutz-, Hygiene- und Erste-Hilfe-Verordnungen

Landesrechtliche Vorgaben zu Unterweisungen in Notfällen, Hygiene und Brandverhalten.

Digitale Unterstützung mit NEXUS / CURATOR

Die Verwaltung und Dokumentation der Pflichtunterweisungen ist vollständig digital im QM-System umgesetzt. Der Prozess wurde so gestaltet, dass Unterweisungen einheitlich, nachvollziehbar und berufsgruppenspezifisch erfasst werden können.

Erfassung über das Unterweisungsformular

  • Mitarbeitende erfassen ihre Teilnahme an Pflichtunterweisungen direkt über ein digitales Formular.
  • Nach Auswahl der Berufsgruppe werden automatisch die relevanten Pflichtunterweisungsthemen angezeigt.
  • Die Themenauswahl erfolgt über ein Dropdown-Menü, das je nach Berufsgruppe individuell erweitert ist.

 

  • Anschließend werden Datum der Teilnahme und die teilnehmende Person eingetragen (Standardauswahl: „Ich selbst“).
  • Für die Dozentin bzw. den Dozenten kann zwischen interner Auswahl (Dropdown) und externer Eingabe (Freitextfeld) gewählt werden.
  • Ein optionales Feld „Anmerkungen“ ermöglicht das Hinterlegen zusätzlicher Informationen, z. B. Besonderheiten der Schulung oder Hinweise zur Durchführung.

Verständniskontrolle durch zufällige Prüfungsfragen

Für jedes Unterweisungsthema und jede Berufsgruppe können im System Verständnisfragen hinterlegt werden.

  • Beim Abschluss einer Unterweisung werden zufällig ausgewählte Fragen in zufälliger Reihenfolge angezeigt.
  • Diese müssen korrekt beantwortet werden, um die Unterweisung erfolgreich abzuschließen.
  • So wird sichergestellt, dass die Inhalte nicht nur formell, sondern auch inhaltlich verstanden wurden.

Übersicht „Meine Unterweisungen“

Jede unterwiesene Person hat Zugriff auf eine persönliche Übersicht, in der alle eigenen Unterweisungsmeldungen chronologisch dargestellt sind. Diese Übersicht unterstützt Transparenz und erleichtert den Nachweis gegenüber Vorgesetzten oder Auditoren.

Auswertungen für Führungskräfte und Administratoren

Administratoren und Vorgesetzte können Gesamt- oder Teamübersichten abrufen.

  • Alle Übersichten sind filterbar nach Berufsgruppe, Thema, Zeitraum oder Abteilung.
  • Die Datensätze können nach Excel exportiert werden, um sie z. B. für Audits, Statistiken oder Prüfberichte zu verwenden.

Ihre Vorteile mit NEXUS / CURATOR:

  • Einfache Erfassung von Pflichtunterweisungen
  • Hinterlegte Verständnisfragen pro Thema und Berufsgruppe
  • Übersichten über eigene Pflichtunterweisungen
  • Auswertungen und Reports für Führungskräfte und Administratoren
  • Vollkommen integriert in Dokumentenlenkung

Wir beraten Sie gerne!

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