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Meldepflicht von Krebserkrankungen in der Schweiz nach dem Krebsregistrierungsgesetz (KRG)

Ab dem 1. Januar 2020 sind alle Einrichtungen des Gesundheitswesens in der Schweiz dazu verpflichtet, bestimmte Daten zu Krebserkrankungen standardisiert zu erfassen und zu melden. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, bietet NEXUS ein Angebot zur Darstellung der Krebspatienten und deren medizinischen Dokumentation im KIS an.

Die Arbeitsliste in NEXUS / KIS zeigt alle Krebspatienten und deren meldepflichtige Dokumentationsinhalte. Die Daten in der Arbeitsliste können als CSV-Datei exportiert und in eine Excel-Liste importiert werden. Anschließend können Sie diese manuell anpassen oder einen Ausdruck für das kantonale Krebsregister erstellen.

Damit bietet das NEXUS / KIS eine gesetzeskonforme und anwenderfreundliche Dokumentation von Krebserkrankungen in einem einheitlichen System.

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