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Laboratoriumsmedizinische Untersuchungen: Richtlinie zur Qualitätssicherung überarbeitet

Die Neufassung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen wurde Ende 2019 veröffentlicht (Rili-BÄK 2019). Der Stellenwert ist hoch, denn an jedem Arbeitstag dient die Richtlinie als Grundlage für Tätigkeiten des gesamten Laborpersonals.

Veränderungen in den Laboratorien, Entwicklungen der Technologien und regulatorische Rahmenbedingungen sind Gründe für eine kontinuierliche Anpassung der Anforderungen, um die Qualität der Laboruntersuchungen zu sichern und zu verbessern sowie die Risiken für Patienten und Anwender möglichst gering zu halten.

Die wesentlichen Änderungen der neu gefassten Rili-BÄK umfassen u.a.:

  • Weiterentwicklungen im Qualitätsmanagement z.B. Einrichtung eines Risikomanagements
  • Verwendung moderner Medien, z.B. Videos zur Erklärung bestimmter Verfahrensanweisungen
  • Nutzung prozessorientierter Qualitätsmanagement-Software
  • Sicherere Patientenversorgung durch Peer Reviews
  • Aktualisierung der Vorgaben der internen und externen Qualitätskontrolle von diversen Messgrößen
  • Anpassung der Messbereiche für die Liquordiagnostik an klinische Erfordernisse
  • Aufnahme des Probenmaterials Trockenblut, das im Rahmen des Neugeborenenscreenings verwendet wird

Mit der Veröffentlichung der RiliBÄK-Neufassung hat gleichzeitig die 2-jährige Übergangsfrist zur Erfüllung der darin festgelegten Anforderungen begonnen. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die Neuerungen von Laboratorien sowie den EDV- und Diagnostikafirmen umgesetzt sein.

Auch NEXUS / SWISSLAB wird die 2-jährige Übergangsfrist zur Prüfung und ggf. Umsetzung einer systemseitigen Optimierung nutzen, um den Anwendern weiterhin Rili-BÄK-konforme IT-Lösungen zur Verfügung zu stellen.

Die vollständige Neufassung inkl. aller Änderungen finden Sie auf der Homepage der Bundesärztekammer. In der Ausgabe 51-52/2019 des Deutschen Ärzteblatts hat Prof. Dr. med. Matthias Nauck als Vorsitzender des Beirats der Rili-BÄK zusätzlich einen Begleitartikel zur Neufassung veröffentlicht.

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