Fördermittel für neue Technologien in der Pflege

Die Anschaffung und der richtige Einsatz digitaler oder technischer Ausrüstung bietet erhebliches Potential zur Entlastung der Pflegekräfte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Um die Digitalisierung in der Pflege voranzubringen, fördert die soziale und private Pflegeversicherung die Anschaffung entsprechender Ausrüstung mit einem einmaligen Zuschuss.

Förderfähig sind entsprechend den Richtlinien Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit einhergehende Kosten der Inbetriebnahme wie der Erwerb von Lizenzen oder die Einrichtung von W-LAN, die insbesondere folgende Punkte betreffen:

  • die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
  • die Dienst- und Tourenplanung
  • das interne Qualitätsmanagement
  • die Erhebung von Qualitätsindikatoren
  • die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen (einschließlich Videosprechstunden)
  • die elektronische Abrechnung pflegerischer Leistungen nach § 105 SBG XI
  • die Aus-, Fort-, Weiterbildung oder Schulung, die im Zusammenhang mit der Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung stehen

Hauptzweck der Anschaffung oder Maßnahme muss die Entlastung der Pflegekräfte sein. Dann erfolgt die Förderung als einmaliger Zuschuss von bis zu 40 %, höchstens aber 12.000 Euro. Er kann auch für mehrere Anschaffungen gesplittet werden. Anspruchsberechtigt sind alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.

Nähere Angaben zu den Fördervoraussetzungen und dem Antragsvergaben finden Sie in den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 8 SGB XI zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Auch ein Musterantrag wird vom GKV bereitgestellt.

Die Richtlinien zur Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen wurden im April 2019 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und sind Teil des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG), das seit 1. Januar 2019 in Kraft ist. Damit sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden.

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