Drei Monate Corona – was bleibt, was geht?

Die Covid-19-Pandemie hat unser Gesundheitssystem auf die Probe gestellt. Einige befristete Regelungen standen zum Ende des zweiten Quartals auf dem Prüfstand.

Anfang 2020 mehrten sich die beunruhigenden Nachrichten, zuerst aus China, schnell auch aus Italien und Spanien – die Fallzahlen in Bezug auf Sars-CoV2-Infektionen schossen in die Höhe, Bilder überlasteter Gesundheitssysteme machten die Runde. In Deutschland kam Covid-19 in vollem Umfang an, als das RKI das Risiko am 17. März als „hoch“ einstufte. Am 25. März 2020 stellte der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ fest.

In Folge wurden auf Bundes- wie auf Landesebene Regelungen getroffen, um die Auswirkungen der Pandemie einzudämmen. Einerseits wurden weitreichende Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen erlassen, andererseits ging es darum, die Kapazitäten für eine stationäre und gegebenenfalls intensivmedizinische Behandlung von Covid-19-Patienten zu erhöhen und gleichzeitig sicherzustellen, dass auch im ambulanten Bereich entsprechende Strukturen geschaffen werden.

Vom sogenannten Krankenhausentlastungsgesetz, das finanzielle Einbußen von Kliniken und anderer Gesundheitseinrichtungen abfedert, hin zu neuen Abrechnungsmodalitäten und geänderten Prüfverfahren: Es hat sich viel – und vor allem schnell bewegt.

Doch welche Regelungen gelten noch? Und was gilt nicht mehr? Ein paar Lesetipps:

Über den Autor
Louise Knorre-Witt
Louise Knorre-Witt macht Marketingkommunikation für die NEXUS Deutschland. Ihre Themen sind das NEXUS / KISNG, die QM-Software NEXUS / CURATOR, das ECM-System PEGASOS und Lösungen für die AEMP.

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