Hinweisgeberschutzgesetz

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Neue Vorschriften für EU-weiten Schutz von Hinweisgebern!

Am 16. Dezember 2019 ist die EU-Whistleblower-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet. Bis Ende 2021 hatten die EU-Mitgliedstaaten Zeit, diese Richtlinie in die nationalen Gesetze zu überführen. In Deutschland wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), nachdem es in der damaligen Fassung im Februar 2023 vom Bundesrat abgelehnt wurde, nun am 11. Mai 2023 im Bundestag und am 12. Mai 2023 im Bundesrat verabschiedet.

Deutsche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 250 Mitarbeitenden haben bis Mitte Juni 2023 Zeit, interne Meldekanäle einzurichten. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit 50-249 Mitarbeitenden haben eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023.

Die Konsequenz: Krankenhäuser, die noch kein geeignetes Whistleblowing-System etabliert haben, müssen dringend aktiv werden. NEXUS / QM bietet Ihnen die Lösung! Aber fangen wir von vorne an...

 

Was soll die neue Hinweisgeberrichtlinie bewirken?

Die neue Richtlinie zielt darauf ab, Whistleblower zu schützen, die den Mut haben Missstände im Unternehmen aufzudecken. Das Hinweisgebersystem ist dabei ein zusätzlicher Meldeweg für Regel- oder Gesetzesverstöße und steht allen Mitarbeitenden im Klinikum zur Verfügung. Wenn der Verdacht eines Verstoßes besteht, kann dieser über ein gesichertes System anonym gemeldet werden. Mitarbeitende sollen dadurch künftig keine Degradierungen, Mobbing oder gar die Kündigung befürchten müssen.

 

Und wie funktioniert das genau?

1. Meldung durch den Hinweisgeber

Mit dem NEXUS / HINWEISGEBERSYSTEM können Mitarbeitende über ein integriertes Meldeformular in NEXUS / CUARTOR Verstöße und Missstände melden, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen. Dazu wird der Hinweisgeber automatisch vom System abgemeldet sobald er sich in das Meldeformular einwählt.

3. Meldungsbearbeitung

Der Meldebearbeitende ist eine bestellte unparteiische Person oder Abteilung, welche die Meldung elektronisch erfasst, mit dem Hinweisgeber über das Hinweisgeber-Portal in Kontakt bleibt und ggf. weitere Informationen erfragt oder Rückmeldung gibt. Natürlich vollkommen anonym! Darüber hinaus kümmert sich der Meldungsbearbeitende auch um die Ergreifung von Maßnahmen, z.B. mit dem Maßnahmenmanagement von NEXUS / CURATOR.

2. Automatische Eingangsbestätigung

Direkt nach der Meldung erhält der Hinweisgeber eine einmalige Dokumentennummer sowie ein Passwort per Nachricht. Daraufhin kann die formale Eingangsbestätigung entweder heruntergeladen oder gedruckt werden. Zudem kann er oder sie jederzeit den Bearbeitungsstatus der Meldung prüfen und Rückfragen kommentieren.

4. Rückmeldung an den Hinweisgeber

Eine Rückmeldung vom Meldebearbeitenden an den Hinweisgebenden muss binnen eines angemessenen zeitlichen Rahmens (max. 3 Monate) geschehen. Die Kommunikation erfolgt hier ebenfalls über das NEXUS Hinweisgeber-Portal und den Dokumentenschlüssel.

 

Die Vorteile auf einen Blick:

Das NEXUS Hinweisgeber-Portal hilft Ihnen nicht nur Missstände und Verstöße in ihrem Unternehmen aufzudecken, sondern ist dabei auch vollständig in Ihr Qualitäts- und Risikomanagement integrierbar. Neben der Durchführung von Audits, dem Management Ihrer Risiken und dem Management von Maßnahmen ist das Hinweisgeber-Portal ein unentbehrlicher Baustein für das Compliance-Management. Kurz gesagt: NEXUS / HINWEISGEBERSYSTEM ist ein enorm wichtiger Bestandteil Ihres Compliance Management und hilft Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.

Neugierig geworden? Dann sprechen Sie uns an!

Kontakt
Marco Moro
Projektmanagement / Leiter PreSales QM
NEXUS / QM

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